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Neue Züricher Zeitung, 02.04.2004
Richtungsstreit im deutschen Judentum
Zwist zwischen dem Zentralrat und liberalen Gemeinden
Die Neutralitätspflicht des Staates würde eigentlich die Gleichbehandlung
aller jüdischen Gemeinden in Deutschland vorschreiben. Doch zwischen
den 15 liberalen Gemeinden und den 80 Einheitsgemeinden toben schwere
Grabenkämpfe um das Selbstverständnis des «richtigen» Judentums.
Die Verhärtung zwischen dem Zentralrat der Juden und den liberalen
Gemeinden ist derart, dass eine Spaltung droht.
Kl. Frankfurt, Ende März
Für die jüdische Gemeinde in Frankfurt war der 9.Februar ein
grosser Tag. Das machte schon das Datum des Festaktes sinnfällig.
Denn vor genau 200 Jahren war das Philanthropin, Frankfurts jüdische
Schule, eingeweiht worden. Nach der nun erfolgten Rückgabe des stattlichen
Gebäudes, das als einziges Zeugnis jüdischen Lebens Frankfurt
Nazi-Terror und Krieg überstanden hat, soll es demnächst seiner
alten Bestimmung übergeben
werden und die inzwischen rund 500 Kinder der von der Gemeinde unterhaltenen
Schule aufnehmen. Dass diesem Umzug noch eine andere, an das Selbstverständnis
religiösen Lebens rührende Dimension zukommt, hat der Erziehungswissenschafter
Micha Brumlik hervorgehoben.
Mit der Rückkehr ins Philanthropin,sagte er in seiner Rede, vollziehe
die Gemeinde nicht nur «einen geschichtsträchtigen Ortswechsel »,
sondern rücke wieder ein in die «Tradition der jüdischen
Aufklärung und des liberalen Frankfurter Reformjudentums».
Liberale Juden schreiben an Regierung
Wie aktuell und brisant
dieses Plädoyer für ein offenes,
allen Richtungen gleichermassen Raum zur Entfaltung gebendes Religionsverständnis
war, ist den meisten nichtjüdischen Gästen der Feierstunde
entgangen. Inzwischen ist der Konflikt, auf den Brumlik aus eigenem Erleben
anspielte, jedoch so weit eskaliert, dass er auch die Politik beschäftigt.
Weil sich die Anhänger des liberalen Judentums vom Zentralrat der
Juden in Deutschland hartnäckig ausgegrenzt und materiell benachteiligt
fühlen, ist ihr Dachverband, die Union Progressiver Juden in Deutschland,
zusammen mit dem ihm nahestehenden Abraham- Geiger-Kolleg in Potsdam
jetzt in die Offensive gegangen und hat sich, bestärkt durch ein
Gutachten des Kirchenrechtlers Axel von Campenhausen, direkt an die Bundesregierung
und an das Parlament gewandt.
Das Schreiben vom 9.März, das dem Innenministerium, dem
Bundestagspräsidenten
und allen Fraktionen des Bundestages zugestellt wurde, fährt schweres
Geschütz auf und hat eine doppelte Spitze. Die eine richtet sich
gegen den Zentralrat. Ihm wird vorgeworfen, mit seiner Verweigerungshaltung
gegenüber den liberalen Gemeinden gegen die eindeutigen Willensbekundungen
der Bundesregierung und des Parlaments anlässlich des im Januar
2003 mit dem Zentralrat abgeschlossenen Staatsvertrages verstossen zu
haben. Das macht den Konflikt aus der Sicht der Verfasser gleichzeitig
zu einem Fall für die Gerichte.
Da nicht gewährleistet sei, dass «alle jüdischen Religionsbekenntnisse» Zugang
zu den zugesagten öffentlichen Mitteln (jährlich insgesamt
drei Millionen Euro) haben, verletze der Staat «fahrlässig» seine
Neutralitätspflicht und den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung.
Die Drohung, die Bundesregierung notfalls zu verklagen, ist nur die juristische
Seite des Streits. Seine Folgen reichen weiter. Zum ersten Mal in seiner
fast 54-jährigen Geschichte bekommt es der Zentralrat mit einer
sich kräftig regenden Basisbewegung zu tun, die ihm den Alleinvertretungsanspruch
streitig macht und das ehern verteidigte Organisationsprinzip der am
orthodoxen Bekenntnis ausgerichteten Einheitsgemeinde für anachronistisch
erklärt. Für die Politik wirft das die Frage auf, ob die Bundesregierung
gut beraten war, die Verhandlungen über den Staatsvertrag ausschliesslich
mit dem Zentralrat zu führen.
Dennoch ist der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter
Wiefelspütz,
nicht der Einzige, der darauf hofft, dass sich die streitenden Parteien
durch «behutsame Vermittlung» doch noch «pragmatisch
zusammenfinden» und die von Regierung und Parlament wiederholt
bekräftigte Intention, «die Entwicklung der jüdischen
Gemeinschaft in allen ihren Glaubensrichtungen weiter zu stärken»,
in der Praxis eingelöst wird.
Immer uneinheitlichere Gemeinden
Die Heftigkeit
des Konflikts, mit dem das Judentum in Deutschland im Zeichen des zuwanderungsbedingten
Wachstums und des Generationswechsels
eine tiefgreifende Orientierungskrise durchmacht, geben dem Schauplatz,
an dem Zentralratspräsident Paul Spiegel und Bundeskanzler Gerhard
Schröder den Staatsvertrag unterzeichneten, nachträglich seinen
besonderen Hintersinn. Denn in dem Prunksaal des ehemaligen preussischen
Herrenhauses, heute Sitz des Bundesrats, hatte sich 1928 auf Initiative
des Rabbiners Leo Baeck die Weltunion für Progressives Judentum
zu ihrer ersten Konferenz versammelt.
Während sich das Reformjudentum aus seinen deutschen Wurzeln im
frühen 19.Jahrhundert fortan weltweit ausbreitete, blieb diese Traditionslinie
bei dem Neubeginn, den die wenigen rückkehrwilligen Überlebenden
des Holocaust in der Bundesrepublik wagten, lange verschüttet. Das
war die Geburtsstunde der Einheitsgemeinde, die unter den damaligen Bedingungen
beides erfüllte: Ihre religiös-orthodoxe Ausrichtung kam vor
allem den osteuropäischen
Juden entgegen, die sich als «displaced persons» für
Westdeutschland als neue Heimat entschieden hatten. Mit der inneren Abgrenzung
bot sie ausserdem den Schutzraum, den die in der ständigen Furcht
lebenden Gemeinden in dem noch unsicheren gesellschaftlichen Umfeld damals
brauchten. Den Wandel und die Probleme, die sich durch den Zustrom säkularisierter
Juden aus der GUS, aber auch durch das Heranwachsen einer unbefangeneren
und
selbstbewussteren jungen Generation ergeben haben, illustriert der Vorsitzende
der jüdischen Gemeinde Wuppertal, Leonid Goldberg, mit einem einprägsamen
Bild. Mit der Einheitsgemeinde sei es heute so ähnlich wie mit der
israelischen Armee, wo für alle koscher gekocht werde, obwohl sich
80 Prozent der Soldaten sonst nicht daran halten würden.
«Es gibt weder in der Bundesrepublik noch in den jüdischen
Gemeinschaften anderer Staaten eine einheitliche Position, wie ein verbindliches
Selbstverständnis
der Juden auszusehen hat», sagte Spiegel beim 50-Jahr-Jubiläum
des Zentralrats. Sein neuer Stellvertreter Salomon Korn spricht von
der gleichen Organisation als einem «Dach, unter dem es so viele
Zimmer gibt, dass jeder glücklich werden kann». Die Praxis
sieht anders aus. Wegen des Dauerstreits, etwa um die für die
reformierten Juden essenzielle Gleichstellung der Frauen in der Synagoge,
haben
sich viele Gemeinden in heillose Grabenkämpfe
verstrickt, unter denen der Einheitsbegriff zu einem blossen Etikett
degeneriert ist. Und so verhärtet, wie die Fronten zwischen dem
Zentralrat und der Minderheit der 15 liberalen Gemeinden sind, die
sich von dem Verband der über 80 Einheitsgemeinden abgesetzt haben,
sieht es gegenwärtig mehr nach Spaltung als nach Verständigung
aus.
Köln ist so ein Beispiel. Dort hat der Richtungsstreit
1995 zur Gründung einer liberalen Gemeinde geführt, der der
streng orthodoxe Rabbiner der ungleich grösseren Einheitsgemeinde
nicht nur die Existenzberechtigung abspricht, sondern ihren Mitgliedern
sogar die Bestattung auf dem jüdischen
Friedhof versagt. Auch materiell hat die Unabhängigkeit einen
hohen Preis. Weil der Status einer Körperschaft des öffentlichen
Rechts durch die Kölner Einheitsgemeinde als Rechtsnachfolgerin
der Vorkriegsgründung besetzt ist, muss sich
die liberale Gemeinde vorläufig mit dem Titel eines eingetragenen
Vereins begnügen. Das bedeutet, dass sie keine Kultussteuer erheben
darf und ausschliesslich von freiwilligen Mitgliedsbeiträgen und
Spenden lebt.
Der liberalen Gemeinde Beth Shalom in München, deren Vorsitzender
Jan Mühlstein gleichzeitig der Union Progressiver Juden vorsteht,
geht es nicht besser. Ihr erster Antrag auf finanzielle Förderung
durch die Stadt wurde mit der Begründung abgelehnt, man wolle sich
nicht in innerjüdische Angelegenheiten einmischen, und beim zweiten
wurde mit Bedauern auf die geltende Haushaltssperre verwiesen.
Droht die Spaltung?
Im Vorfeld der Unterzeichnung
des Staatsvertrages hatte Paul Spiegel persönlich Hoffnungen auf eine rationale und pragmatische
Verständigung
zwischen den streitenden Flügeln geweckt. Da schien die von den
sieben liberalen Gemeinden in Niedersachsen beantragte Aufnahme in
den Zentralrat schon so gut wie beschlossene Sache zu sein. Was wenige
Monate
nach Vertragsabschluss folgte, hat nicht die Suche nach einem Kompromiss,
sondern die Eskalation befördert. Mit der formalen Begründung,
dass die Mitgliedschaft im Zentralrat nach der erst vor einigen Jahren
entsprechend geänderten
Satzung den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
voraussetze, wurden die niedersächsischen Aufnahmegesuche zurückgewiesen.
Ebenso erging es wenig später den Förderanträgen, die
das Abraham- Geiger-Kolleg für die Rabbinerausbildung und die
liberale Gemeinde Hannover an den Zentralrat gerichtet hatten. Die
Anwältin
Katarina Seidler, die in Niedersachsen den ersten liberalen Landesverband
gegründet hat und im Vorstand der Union Progressiver
Juden sitzt, ist nicht die Einzige, für die eine Spaltung nach
diesen Erfahrungen zwar immer noch «die denkbar schlechteste
Entwicklung»,
aber nach Lage der Dinge vielleicht «der einzige Ausweg» ist.
Wenn der Zentralrat das noch verhindern wolle, dann müsse er sich
endlich bewegen. Was sie damit meint, ist durch einen Spruch vorgegeben,
den das Bundesverwaltungsgericht Anfang 2002 zu einer Klage der liberalen
Gemeinde Halle gegen das Land Sachsen-Anhalt gefällt hat. Die
Neutralitätspflicht
des Staates, heisst es da, mache es notwendig anzuerkennen, dass «zur
Jüdischen Gemeinde im Sinne des Staatsvertrages jede jüdische
Vereinigung gehört, die sich selbst als jüdische Gemeinde
versteht und unbeschadet der jeweiligen Art ihres Glaubensverständnisses
innerhalb des Judentums Aufnahme und Anerkennung als jüdische
Gemeinde gefunden hat».
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