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Bewerbung Einschreibungsvoraussetzungen an der Universität Potsdam (Auszug aus der Broschüre: Studieren in Potsdam. Informationen für ausländische Studienbewerber an der Universität Potsdam. Stand: Oktober 2001) Bewerbung um einen Studienplatz an der Universität Potsdam für Vollstudenten Freie Studienbewerber bewerben sich mit dem Ziel, einen Studienabschluss
in Deutschland zu erwerben. Ausländischen Bewerbern stehen alle
Studiengänge offen, sofern sie die Zulassungsvoraussetzung für
ein Studium an einer deutschen Hochschule erfüllen. Der „Antrag
auf Zulassung zum Studium“ kann beim Akademischen Auslandsamt
angefordert bzw. von der Homepage: http://www.uni-potsdam.de/aaa/ heruntergeladen werden. Der Antrag ist dann per Post, nicht über
E-Mail, zu schicken bzw. er kann auch persönlich eingereicht werden.
Sommersemester: Wintersemester: Der Zulassungsantrag mit den dazugehörigen Unterlagen muss vollständig
und rechtzeitig dem Akademischen Auslandsamt vorliegen. Es gilt die Ausschlussfrist,
d.h. die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen an der Universität
Potsdam bis einschließlich der Bewerbungsfrist eingegangen sein. Ausländische Vorbildungsnachweise werden nach den deutschen Bestimmungen in zwei Gruppen eingeteilt. Vorbildungsnachweise, die einen direkten Hochschulzugang ermöglichen:
Darüber hinaus muß für die Aufnahme eines Studiums der Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Vorbildungsnachweise, die keinen direkten Hochschulzugang
ermöglichen: Ausreichende Deutschkenntnisse sind eine zweite wichtige Bedingung für
die Zulassung zu einem Studium in Deutschland.
Studienbewerber, die an einer anerkannten ausländischen Hochschule
ein Germanistik-Studium abgeschlossen haben, können von der DSH-Prüfung
befreit werden. Hierüber entscheidet das Akademische Auslandsamt
in Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum, Abteilung DaF, als der prüfenden
Abteilung. Die DSH-Prüfung kann auf Antrag auch von Studienbewerbern, die sich extern auf diese Prüfung vorbereiten, abgelegt werden. Studienbewerber, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, können die notwendigen Kenntnisse an der Universität Potsdam erwerben. Im Zusammenhang mit der Bewerbung sowohl für die Ausbildung am Studienkolleg als auch für die Teilnahme an einem Deutschkurs (bei direktem Hochschulzugang) ist mindestens eines der folgenden Zeugnisse einzureichen:
Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluß der Mittelstufe
I und das Erreichen der anderen angegebenen Niveaustufen ist in der Regel
die Teilnahme an mindestens 700 Stunden Intensivunterricht Deutsch. DSH-Prüfung ohne Besuch des Deutschkurses
Zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Universität Potsdam, die auch in ganz Deutschland dem Numerus clausus unterliegen:
Hochschulinterne Zulassungsbeschränkungen für die Universität
Potsdam entnehmen Sie bitte dem vorläufigen Studienangebot unter
Einreichung der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge Bürger der Europäischen Union reichen ihre Unterlagen bei der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) ein. Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZV) Alle Bewerber aus Nicht-EU-Ländern richten ihre Bewerbung für
Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung an das
Akademische Auslandsamt. Weitere wichtige Unterlagen Alle Studienbewerber brauchen eine gültige Aufenthaltsbewilligung
zu Studienzwecken. Diese stellen die zuständigen Ausländerbehörden
in Deutschland nur aus, wenn ein gültiges Studienvisum für
ein Studium in Deutschland vorliegt.
Hinweis: Wenn Sie mit einem Besucher- oder Touristenvisum einreisen, können Sie hier nicht studieren, sondern müssen Deutschland spätestens nach 3 Monaten wieder verlassen. Für jeden Studenten besteht die Pflicht, bei seiner Immatrikulation
eine gültige Krankenversicherung vorzulegen. Diese kann bereits
im Heimatland abgeschlossen werden. Sie sollten jedoch schon zu Hause
darauf achten, dass diese Versicherung in Deutschland anerkannt wird. Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken Nach Ihrer Ankunft in Deutschland stellen Sie bei der Ausländerbehörde einen „Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung“, die bewilligt wird, wenn Sie in Ihrem Pass das „Visum zu Studienzwecken“ haben. Studierende, die ohne Visum eingereist sind, müssen ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung erfolgt an der Universität Potsdam keine Immatrikulation. Folgende Unterlagen sind bei der Ausländerbehörde vorzulegen:
Bei Problemen mit der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung wenden Sie sich an das Akademische Auslandsamt, um sich dort individuell beraten zu lassen. Beratung und Zulassung ausländischer Studienbewerber Dr. Ulrich Hunger
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