Video: Enthüllung einer Gedenktafel anlässlich des 200. Geburtstages von Rabbiner Abraham Geiger in Berlin

Video Feature on the Abraham Geiger College, DW World, January 2007

Reportage über die Ausbildung am Abraham Geiger Kolleg, Deutsche Welle, Januar 2007

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Bewerbung

Einschreibungsvoraussetzungen an der Universität Potsdam

(Auszug aus der Broschüre: Studieren in Potsdam. Informationen für ausländische Studienbewerber an der Universität Potsdam. Stand: Oktober 2001)

Bewerbungsfristen
Vorbildungsnachweise
Deutschkenntnisse
Zulassungsbeschränkungen
Einreichung der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge
Weitere wichtige Unterlagen:
  Visum
  Krankenversicherung
  Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken
Beratung und Zulassung ausländischer Studienbewerber

Bewerbung um einen Studienplatz an der Universität Potsdam für Vollstudenten

Freie Studienbewerber bewerben sich mit dem Ziel, einen Studienabschluss in Deutschland zu erwerben. Ausländischen Bewerbern stehen alle Studiengänge offen, sofern sie die Zulassungsvoraussetzung für ein Studium an einer deutschen Hochschule erfüllen. Der „Antrag auf Zulassung zum Studium“ kann beim Akademischen Auslandsamt angefordert bzw. von der Homepage: http://www.uni-potsdam.de/aaa/ heruntergeladen werden. Der Antrag ist dann per Post, nicht über E-Mail, zu schicken bzw. er kann auch persönlich eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Eine beglaubigte Kopie des Sekundarschulabschlusses sowie eine entsprechende beglaubigte Übersetzung in deutscher, englischer oder französischer Sprache.
  • Eine beglaubigte Kopie des Ergebnisses der Hochschulaufnahmeprüfung bzw. des Nachweises der Immatrikulation, sofern diese im Heimatland erfolgt bzw. für das Studium in Deutschland erforderlich ist, ebenfalls mit beglaubigter Übersetzung.
  • Eine beglaubigte Kopie der erfolgreich absolvierten Studienjahre an der Heimatuniversität, sofern sie besucht wurde, mit beglaubigter Übersetzung.
  • Zeugnis über die Deutschkenntnisse.
  • Ein Passbild.

Bewerbungsfristen

Sommersemester:
Vollstudium: 15. Januar
Studienkolleg: 15. Oktober

Wintersemester:
Vollstudium: 15. Juli
Studienkolleg: 15. April

Der Zulassungsantrag mit den dazugehörigen Unterlagen muss vollständig und rechtzeitig dem Akademischen Auslandsamt vorliegen. Es gilt die Ausschlussfrist, d.h. die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen an der Universität Potsdam bis einschließlich der Bewerbungsfrist eingegangen sein.
Wird der Antrag unvollständig oder verspätet vorgelegt, geht der Rechtsanspruch auf die Bearbeitung des Antrages verloren.

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Vorbildungsnachweise

Ausländische Vorbildungsnachweise werden nach den deutschen Bestimmungen in zwei Gruppen eingeteilt.

Vorbildungsnachweise, die einen direkten Hochschulzugang ermöglichen:

  • Vorlage eines Abschlusses, der dem deutschen Abitur gleichgestellt ist, oder
  • Nachweis, dass im Heimatland bereits eine bestimmte Anzahl von Semestern an einer Universität absolviert wurde.

Darüber hinaus muß für die Aufnahme eines Studiums der Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden.

Vorbildungsnachweise, die keinen direkten Hochschulzugang ermöglichen:
Ein direkter Hochschulzugang ist dann nicht möglich, wenn der im Heimatland erlangte Sekundarschulabschluss nicht dem deutschen Abitur gleichgesetzt wird, aber einen Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung am Studienkolleg ermöglicht. (Ausländischen Bewerbern, deren Hochschulzugangsberechtigung des Heimatlandes in Deutschland nicht anerkannt ist, müssen das Studienkolleg besuchen. Innerhalb von zwei Semestern können sich ausländische Studienbewerber auf die „Feststellungsprüfung“ vorbereiten, mit der sie nachweisen, dass sie sprachlich und fachlich den Studienanforderungen in Deutschland gewachsen sind. Nach dem Bestehen der Feststellungsprüfung können sie in Abhängigkeit von den im Kolleg belegten Kursen zum Studium zugelassen werden.)

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Deutschkenntnisse

Ausreichende Deutschkenntnisse sind eine zweite wichtige Bedingung für die Zulassung zu einem Studium in Deutschland.
An der Universität Potsdam werden folgende Nachweise über Deutschkenntnisse für den direkten Hochschulzugang (ohne zusätzliche Deutschprüfung) anerkannt.

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit mindestens 2x Niveaustufe 5 und 2x Niveaustufe 4. In diesem Fall werden die Studierenden beauflagt, im ersten Fachsemester studienbegleitende Sprachkurse in einem Umfang von ca. 8 – 9 Präsenzstunden abzuleisten
  • Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs (FSP)
  • Erworbene Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) an einer anerkannten deutschsprachigen Schule im Ausland
  • Bestandenes Abschlussexamen einer deutschen Universität oder Fachhochschule
  • „Kleines deutsches Sprachdiplom“, „Großes deutsches Sprachdiplom“ sowie die „Zentrale Oberstufenprüfung“ des Goethe-Instituts
  • Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz auf Stufe 2

Studienbewerber, die an einer anerkannten ausländischen Hochschule ein Germanistik-Studium abgeschlossen haben, können von der DSH-Prüfung befreit werden. Hierüber entscheidet das Akademische Auslandsamt in Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum, Abteilung DaF, als der prüfenden Abteilung.
Ausländische Studierende, die vor Aufnahme eines Hochschulstudiums in Deutschland noch den Nachweis der für ein Studium erfolgreichen Deutschkenntnisse erbringen müssen, können nach einem Eignungstest zu einem auf die DSH-Prüfung vorbereitenden Kurs im Sprachenzentrum zugelassen werden.

Die DSH-Prüfung kann auf Antrag auch von Studienbewerbern, die sich extern auf diese Prüfung vorbereiten, abgelegt werden.

Studienbewerber, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, können die notwendigen Kenntnisse an der Universität Potsdam erwerben. Im Zusammenhang mit der Bewerbung sowohl für die Ausbildung am Studienkolleg als auch für die Teilnahme an einem Deutschkurs (bei direktem Hochschulzugang) ist mindestens eines der folgenden Zeugnisse einzureichen:

  • Zeugnis über die bestandene Prüfung auf dem Niveau der Mittelstufe I eines anerkannten Sprachkurs- und Prüfungsanbieters in Deutschland
  • Nachweis der Sprachbefähigung auf der Europastufe B2
  • Sprachzeugnis TestDaF über nachgewiesene Sprachfähigkeiten auf mindestens folgenden Niveaustufen: 2x Niveaustufe 4 und 2x Niveaustufe 3

Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluß der Mittelstufe I und das Erreichen der anderen angegebenen Niveaustufen ist in der Regel die Teilnahme an mindestens 700 Stunden Intensivunterricht Deutsch.
Die Zulassung zum Studienkolleg bzw. zum Deutschkurs an der Universität Potsdam erfolgt über einen Aufnahme- bzw. Eignungstest.

DSH-Prüfung ohne Besuch des Deutschkurses

  • In der Regel Zertifikat Deutsch Mittelstufe II einer anerkannten Sprachenschule in Deutschland.

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Zulassungsbeschränkungen

Zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Universität Potsdam, die auch in ganz Deutschland dem Numerus clausus unterliegen:

  • Betriebswirtschaftslehre
  • Psychologie
  • Biologie
  • Rechtswissenschaften

Hochschulinterne Zulassungsbeschränkungen für die Universität Potsdam entnehmen Sie bitte dem vorläufigen Studienangebot unter
http://www.uni-potsdam.de/u/studium/studium.pdf

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Einreichung der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bürger der Europäischen Union reichen ihre Unterlagen bei der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) ein.

Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZV)
Sonnenstraße 171
44128 Dortmund

Alle Bewerber aus Nicht-EU-Ländern richten ihre Bewerbung für Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung an das Akademische Auslandsamt.
Bei Studiengängen mit einer hochschulinternen Zulassungsbeschränkung gehen alle Bewerbungen an das Akademische Auslandsamt der Universität Potsdam.

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Weitere wichtige Unterlagen

Visum

Alle Studienbewerber brauchen eine gültige Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken. Diese stellen die zuständigen Ausländerbehörden in Deutschland nur aus, wenn ein gültiges Studienvisum für ein Studium in Deutschland vorliegt.
Dieses Studienvisum beantragen Sie bei der Deutschen Botschaft oder beim Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Bewerbungsbestätigung der Universität Potsdam („rotes BBZ-Formular“)
  • Nachweis über die Finanzierung des Lebensunterhaltes in Deutschland
  • Nachweis über angeeignete Deutschkenntnisse und
  • Gegebenenfalls ein Gesundheitszeugnis

Hinweis: Wenn Sie mit einem Besucher- oder Touristenvisum einreisen, können Sie hier nicht studieren, sondern müssen Deutschland spätestens nach 3 Monaten wieder verlassen.

Krankenversicherung

Für jeden Studenten besteht die Pflicht, bei seiner Immatrikulation eine gültige Krankenversicherung vorzulegen. Diese kann bereits im Heimatland abgeschlossen werden. Sie sollten jedoch schon zu Hause darauf achten, dass diese Versicherung in Deutschland anerkannt wird.
Als EU-Bürger können Sie in Ihrem Heimatland eine E 111, E 126, E 128, E 129 abschließen.
Grundsätzlich gilt: ohne entsprechende Krankenversicherung kann kein Student an einer deutschen Universität immatrikuliert werden.

Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland stellen Sie bei der Ausländerbehörde einen „Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung“, die bewilligt wird, wenn Sie in Ihrem Pass das „Visum zu Studienzwecken“ haben. Studierende, die ohne Visum eingereist sind, müssen ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung erfolgt an der Universität Potsdam keine Immatrikulation.

Folgende Unterlagen sind bei der Ausländerbehörde vorzulegen:

  • Pass u. Passkopie
  • Zwei Passfotos
  • Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • Zulassungsbescheid
  • Finanzierungsnachweis
  • Krankenversicherungsnachweis

Bei Problemen mit der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung wenden Sie sich an das Akademische Auslandsamt, um sich dort individuell beraten zu lassen.

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Beratung und Zulassung ausländischer Studienbewerber

Dr. Ulrich Hunger
0049 – 331 – 977 – 1676
E-Mail

 

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